Der Einsatz von Kameras in Tabakläden, die das Alter von Kunden schätzen, verstößt gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), so die französische Datenschutzbehörde CNIL.
Diese sogenannten „augmentierten Kameras“ nutzen Künstliche Intelligenz (KI), um Gesichter zu scannen und das geschätzte Alter zu ermitteln. Ein rotes oder grünes Licht zeigt an, ob die Person wahrscheinlich minderjährig oder volljährig ist. Ladenbesitzer führten die Technologie ein, um den Verkauf von Tabak an Minderjährige zu verhindern. Doch die CNIL hält dieses Vorgehen für ungerechtfertigt und überzogen.
Gesichtsanalyse weckt Datenschutzbedenken
Die CNIL erhielt zahlreiche Beschwerden von Kundinnen und Kunden aus ganz Frankreich. Viele äußerten Unbehagen darüber, dass ihre Gesichter ohne Vorwarnung gescannt wurden. Daraufhin leitete die Behörde eine rechtliche und technische Prüfung ein, um zu beurteilen, ob diese Systeme den Anforderungen der DSGVO und des französischen Datenschutzrechts entsprechen.
Die CNIL kam zu dem Schluss, dass die Kameras in Tabakläden eine Form biometrischer Datenverarbeitung darstellen. Das bedeutet, dass sie strengen Vorschriften unterliegen, einschließlich des Nachweises, dass die Maßnahme notwendig und verhältnismäßig ist. Diese Anforderungen wurden laut CNIL nicht erfüllt.
Ladenbesitzer haben bessere Alternativen
Nach Ansicht der CNIL verfügen Tabakverkäufer bereits über rechtmäßige Methoden zur Altersverifikation—etwa die Kontrolle eines Ausweises. Die Behörde betonte, dass Kameras nicht als erste Kontrollinstanz verwendet werden sollten. Eine visuelle Einschätzung oder direkte Interaktion könne die rechtlichen Anforderungen erfüllen, ohne auf invasive Datenerhebung zurückzugreifen.
Die Datenschutzaufsicht äußerte zudem Bedenken, dass Ladenbesitzer den Kameraergebnissen blind vertrauen könnten, ohne diese zu überprüfen oder mögliche Fehler zu hinterfragen.
Kunden können nicht widersprechen
Eines der schwerwiegendsten Probleme laut CNIL ist der fehlende Handlungsspielraum für Betroffene. Die Kameras analysieren jede Person, die den Laden betritt—unabhängig von Alter oder Einwilligung. Dies untergräbt das Recht, automatisierten Entscheidungen zu widersprechen, das durch die DSGVO geschützt ist.
Selbst wenn eine Person legal Tabak kaufen darf, erfasst das System ohne Zustimmung biometrische Daten ihres Gesichts.
Fazit
Die CNIL entschied, dass der Einsatz von Kameras zur Altersschätzung in Tabakläden gegen grundlegende Prinzipien der DSGVO verstößt. Die Technologie erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen an Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Einwilligung. Auch wenn die CNIL die Entfernung der Kameras nicht ausdrücklich angeordnet hat, ist die Botschaft klar: Biometrische Überwachung an Tabaktheken ist rechtlich nicht zulässig. Händler müssen auf weniger eingreifende, menschlich gesteuerte Methoden zur Altersverifikation zurückgreifen.


0 Kommentare zu „Tabakladen-Kameras verstoßen gegen DSGVO, sagt CNIL“