Das höchste Gericht der Europäischen Union hat Googles letzte Berufung gegen eine milliardenschwere Kartellstrafe zurückgewiesen und damit eines der längsten Wettbewerbsverfahren der EU beendet. Das Urteil bestätigt die Android-Kartellstrafe gegen Google in Höhe von 4,1 Milliarden Euro (rund 4,7 Milliarden US-Dollar). Nach Auffassung der EU nutzte Google Android, um seine marktbeherrschende Stellung im Mobilfunkmarkt auf unfaire Weise auszubauen.
Damit bleibt auch die Feststellung der Europäischen Kommission bestehen, dass Google Android-Lizenzvereinbarungen nutzte, um die eigene Suchmaschine und den Browser zu bevorzugen.
Gericht bestätigt wettbewerbswidrige Android-Praktiken
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) bestätigte das frühere Urteil des Gerichts der Europäischen Union und kam zu dem Schluss, dass Google seine marktbeherrschende Stellung durch mehrere Vertragsklauseln im Zusammenhang mit Android-Geräten missbraucht hat.
Der Fall reicht bis ins Jahr 2018 zurück. Damals entschied die Europäische Kommission, dass Google Smartphone-Herstellern Bedingungen auferlegte, die den Wettbewerb innerhalb des Android-Ökosystems einschränkten.
Nach Angaben der Kommission gehörten dazu unter anderem:
- die Verpflichtung für Hersteller, Google Suche und Google Chrome vorzuinstallieren, um eine Lizenz für den Google Play Store zu erhalten
- das Verbot, Geräte mit Android-Versionen zu verkaufen, die Google im Rahmen sogenannter Anti-Fragmentierungsvereinbarungen nicht genehmigt hatte
- Vereinbarungen zur Umsatzbeteiligung, die Hersteller dazu bewegten, Google Suche ausschließlich vorzuinstallieren
Letzte Berufung beendet jahrelangen Rechtsstreit
Die Europäische Kommission verhängte im Jahr 2018 ursprünglich eine Geldbuße von 4,34 Milliarden Euro.
Im Jahr 2022 hob das Gericht der Europäischen Union einen Teil der Feststellungen zu bestimmten Umsatzbeteiligungsvereinbarungen auf und reduzierte die Geldbuße auf 4,125 Milliarden Euro. Den überwiegenden Teil der Entscheidung bestätigte das Gericht jedoch.
Google legte daraufhin Berufung beim EuGH ein. Das höchste Gericht der EU hat diese letzte Berufung nun endgültig zurückgewiesen.
Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass das Gericht die wettbewerbswidrigen Auswirkungen der Android-Vereinbarungen korrekt bewertet hat. Außerdem stellten sie fest, dass nicht in jedem Einzelfall eine hypothetische Marktanalyse erforderlich war, um den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nachzuweisen.
Der EuGH bestätigte zudem, dass Googles Vorgaben zur Vorinstallation sowie die Anti-Fragmentierungsvereinbarungen den Wettbewerb einschränkten und die marktbeherrschende Stellung des Unternehmens im Android-Ökosystem weiter stärkten.
Google sieht Android weiterhin als offene Plattform
Nach dem Urteil verteidigte Google sein Android-Geschäftsmodell und erklärte, die Entscheidung der Europäischen Kommission basiere auf überholten Marktbedingungen und bilde den heutigen Mobilfunkmarkt nicht mehr angemessen ab.
Das Unternehmen betont, dass Android Verbrauchern, Entwicklern und Geräteherstellern weiterhin eine offene, interoperable und kostenlose Plattform bietet, die Tausende Unternehmen weltweit unterstützt.
Google verweist außerdem darauf, dass das Unternehmen seine Android-Verträge bereits nach der ursprünglichen Entscheidung der Europäischen Kommission im Jahr 2018 angepasst habe.
Nach eigenen Angaben führte Google bereits 2021 zusätzliche Auswahlmöglichkeiten für Nutzer ein. Nach dem Inkrafttreten des Digital Markets Act (DMA) im Jahr 2024 setzte das Unternehmen zudem mehr als 20 Produktänderungen um. Dazu gehören unter anderem zusätzliche Auswahlbildschirme, über die Nutzer alternative Browser und Suchmaschinen auswählen können.
Google verweist auf den Wettbewerb mit Apple
Google widerspricht außerdem der Einschätzung der Europäischen Kommission zum Mobilfunkmarkt und argumentiert, dass der Wettbewerbsdruck durch Apples iOS unterschätzt worden sei.
Nach Ansicht des Unternehmens konkurriert Android sowohl bei der Wahl eines Smartphones durch Verbraucher als auch bei der Entscheidung von Entwicklern über die Entwicklung ihrer Apps direkt mit Apples Plattform.
Google betont außerdem, dass Android-Gerätehersteller trotz der Vertragsänderungen der vergangenen Jahre weiterhin intensiv über Preise, Hardware und Softwarefunktionen miteinander konkurrieren.
Mit dem Urteil des EuGH endet der langjährige Rechtsstreit endgültig. Die Android-Kartellstrafe gegen Google bleibt damit bestehen und unterstreicht zugleich die langfristigen Bemühungen der Europäischen Union, wettbewerbswidrige Praktiken großer Technologiekonzerne einzudämmen.


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