Eine neue Durchsetzungsentscheidung bestätigt, dass die CNIL den Verlag von Vanity Fair mit einer Geldstrafe belegt, nachdem Ermittler wiederholte Verstöße gegen die französischen Cookie-Einwilligungsregeln festgestellt hatten. Die Aufsichtsbehörde verhängte ein Bußgeld in Höhe von 750.000 Euro, weil Tracking-Cookies ohne gültige Zustimmung gesetzt wurden und weil ein Einwilligungsbanner verwendet wurde, das Cookies nicht blockierte, wenn Nutzer auf „Ablehnen“ klickten.
Was die Ermittler entdeckten
Die CNIL stellte fest, dass vanityfair.fr Tracking-Cookies unmittelbar beim Laden der Webseite setzte. Diese Tracker wurden aktiviert, bevor Nutzer das Einwilligungsbanner sehen oder eine Entscheidung zur Datenerfassung treffen konnten. Die Plattform stufte zudem bestimmte Werbe-Cookies fälschlicherweise als „unbedingt erforderlich“ ein. Diese Kategorie darf ohne Zustimmung genutzt werden, doch die CNIL entschied, dass diese Cookies die Voraussetzungen dafür nicht erfüllten.
Auch das Einwilligungsbanner führte zu weiteren Verstößen. Nutzer, die auf „Alle ablehnen“ klickten, erhielten dennoch neue Tracking-Cookies. Die Ablehnungsfunktion stoppte die Tracker also nicht, wie es das französische Datenschutzrecht verlangt. Die Ermittler stuften dies als schwerwiegend ein, da das Banner den Eindruck einer echten Wahl vermittelte, ohne den Willen der Nutzer umzusetzen.
Regulierungshintergrund und frühere Warnungen
Der Fall reicht mehrere Jahre zurück. Die CNIL erhielt die erste Beschwerde im Jahr 2019 und erließ 2021 eine Anordnung zur Abhilfe. Nachkontrollen in den Jahren 2023 und 2025 zeigten, dass die Verstöße weiterhin bestanden. Die Behörde leitete daraufhin ein Verwaltungsverfahren ein und verhängte die Geldstrafe.
Nach französischen Vorschriften müssen Webseiten:
- Eine ausdrückliche, informierte Einwilligung einholen, bevor nicht erforderliche Cookies gesetzt werden
- Cookies korrekt klassifizieren
- Klare Optionen zum Akzeptieren oder Ablehnen von Trackern anbieten
- Sicherstellen, dass die Ablehnungsoption jede nicht notwendige Datenerfassung stoppt
Die CNIL kam zu dem Schluss, dass der Verlag gegen alle diese Anforderungen verstoßen hatte.
Warum diese Entscheidung wichtig ist
Das Bußgeld zeigt, dass wiederholte Nichtbefolgung konsequente Durchsetzung nach sich zieht. Die Entscheidung macht außerdem mehrere wichtige Punkte für Publisher deutlich:
- Einwilligung muss erfolgen, bevor Tracking beginnt
- Die falsche Einstufung von Werbetools als „erforderlich“ stellt einen Verstoß dar
- Die „Ablehnen“-Schaltfläche muss zuverlässig funktionieren
- Nutzer müssen transparente Informationen über alle Tracker erhalten
Der Fall zeigt, dass Publisher sich nicht auf kosmetische Einwilligungsbanner verlassen können. Aufsichtsbehörden erwarten inzwischen, dass Einwilligungsprozesse exakt wie beschrieben funktionieren.
Auswirkungen auf Nutzer und Branche
Für Nutzer stärkt die Entscheidung das Recht, Tracking abzulehnen, das keinen legitimen oder wesentlichen Zweck erfüllt. Für die Medienbranche dient das Bußgeld als klare Warnung, dass anhaltende Cookie-Verstöße auch Jahre nach der ersten Untersuchung geahndet werden.
Website-Betreiber müssen nun möglicherweise ihre Einwilligungsbanner, Validierungsprozesse und Tracking-Audits überarbeiten. Plattformen, die Cookies falsch klassifizieren oder Tracker standardmäßig ausführen lassen, riskieren weitere Untersuchungen.
Fazit
Die Entscheidung, mit der die CNIL den Verlag von Vanity Fair sanktioniert, unterstreicht die strenge Durchsetzung der Regeln zur Cookie-Einwilligung in Frankreich. Die Behörde stellte unrechtmäßiges Tracking, falsch klassifizierte Cookies und eine unwirksame Ablehnungsfunktion fest, die den Willen der Nutzer nicht schützte. Die Entscheidung ist eine klare Erinnerung daran, dass Einwilligung ein funktionaler Prozess sein muss – keine bloße Formalität.


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