Die britische Datenschutzbehörde hat Einzelhändlern geraten, keine Fotos von mutmaßlichen Ladendieben öffentlich zu teilen – mit Verweis auf die DSGVO. Angesichts steigender Diebstahlszahlen fühlen sich viele Ladenbesitzer jedoch unter Druck zu handeln. Das Information Commissioner’s Office (ICO) betont, dass die Datenschutzregeln weiterhin gelten.

ICO-Leitlinien zu Datenschutz und Verhältnismäßigkeit

Das ICO warnt, dass das Aushängen von Bildern mutmaßlicher Ladendiebe in Schaufenstern, an Laternenpfählen oder in öffentlichen Bereichen gegen das Datenschutzrecht verstoßen kann. Persönliche Daten dürfen nur geteilt werden, wenn dies notwendig und verhältnismäßig ist – also ausschließlich zur Verhinderung oder Aufklärung von Straftaten.

Das ICO empfiehlt stattdessen, Bilder mit der Polizei, dem Sicherheitspersonal oder nahegelegenen Filialleitern zu teilen – nicht öffentlich zu zeigen. Einzelhändler sollten sorgfältig prüfen, ob eine breitere Veröffentlichung gerechtfertigt ist, da Missbrauch die Rechte von Personen verletzen könnte.

Wachsende Spannungen zwischen Händlern und Behörden

Einzelhändler und einige Politiker kritisieren die Haltung des ICO:

Robert Jenrick, Schattenjustizminister, bezeichnete sie als „Datenschutz-Wahnsinn“ und forderte, Namensnennung und öffentliche Anprangerung zu unterstützen.

Richard Tice, Vorsitzender von Reform UK, stimmt zu und argumentiert, dass Ladenbesitzer am besten wüssten, wer ihre Geschäfte betreten darf.

Sie verweisen auf einen deutlichen Anstieg der Ladendiebstähle – fast drei Vorfälle pro Minute –, der die Wirtschaft jährlich Milliarden kostet.

Warum das ICO hart bleibt

Trotz Verständnis für den Frust der Geschäftsinhaber hält das ICO am Schutz der Privatsphäre fest:

Das öffentliche Zeigen von Bildern kann den Ruf unschuldig Verdächtigter massiv schädigen.

Es erhöht das Risiko von Selbstjustiz und gewaltsamen Auseinandersetzungen.

Ladenbesitzer sollten daher auf gezielte, rechtlich zulässige Weitergabe setzen – etwa an die Polizei oder an Sicherheitskooperationen – statt auf öffentliche Bloßstellung.

Diese Maßnahmen helfen, Sicherheitsinteressen mit grundlegenden Datenschutzrechten in Einklang zu bringen und unrechtmäßige Eingriffe in das Leben Unbeteiligter zu vermeiden.

Fazit

Das Verbot, Fotos von mutmaßlichen Ladendieben zu veröffentlichen, verdeutlicht den anhaltenden Konflikt zwischen steigender Einzelhandelskriminalität und dem Schutz der Privatsphäre. Das ICO fordert eine ausgewogene Reaktion: Daten nur dann teilen, wenn es notwendig und rechtlich zulässig ist. Händler müssen ihre Geschäfte schützen – jedoch nicht auf Kosten der Rechte oder des Vertrauens der Öffentlichkeit.


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